Fittings wissenschaftliches Lebenswerk umfasst zwei Komplexe: Auf dem Gebiet der Erkenntnis des geltenden Rechts wirkte er vornehmlich durch sein Lehrbuch des Zivilprozesses (1878, 13. Aufl. 1908), das dank einer vorzüglichen Darstellung des spröden Stoffes auch in Laienkreisen weite Verbreitung fand. Seine literarischen Neigungen galten jedoch am meisten der römischen Rechtsgeschichte, insbesondere der Literaturgeschichte und der Entwicklung der Rechtswissenschaft in Italien und Frankreich im Frühmittelalter. Fitting bejahte den stetigen Zusammenhang der Rechtswissenschaft im Gebiet des ehemaligen weströmischen Reiches in der Zeit zwischen Kaiser Justitians Kodifikation (Anfang 6. Jahrhundert) und dem Auftreten der Glossatorenschule Bolognas (Ende 10. Jahrhundert) und suchte dies mit Hilfe mustergültiger Quellenveröffentlichungen zu untermauern. Zwischen ihm und dem Rechtshistoriker Max Conrat [Cohn (1848-1911)], der seine Thesen lebhaft bestritt, hob eine Kontroverse an, deren Ausgang noch nicht entschieden ist. Unabhängig davon besteht Fittings Bedeutung darin, in dieser wichtigen Frage eine Lösung versucht und daurch zur Forschung angeregt zu haben.
Der Nachlaß gelangte 1923 als Geschenk (vgl. Akzessionsjournal 1923 G 9469-9481) in die Handschriftensammlung der ULB und erhielt die Signaturen Yi 1 und Yi 3. Diese weisen ihn auch in dem Verzeichnis "Gelehrten- und Schriftstellernachlässe in den Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik", Teil I, Berlin 1959, auf S. 32, Nr. 175, nach.
Der Nachlass enthält Briefe aus den Jahren 1889-1916, 2 Handexemplare, Abschriften juristischer Texte aus französischen und spanischen Archiven, Negative und Fotokopien sowie Exzerpte.
Umfang: 2 Kartons 2°
Zeitlicher Umfang: 1889 - 1916